Zum neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Susanne Schütz:
„Mit dem Krankenhausgesetz wird ein fraktionsübergreifender Beschluss der Enquete-Kommission umgesetzt. Zentralkrankenhäuser mit einem breiten Behandlungsspektrum sind in vielerlei Hinsicht die Zukunft, aber sie alleine decken den Bedarf nicht und werden deshalb in der Fläche durch zahlreiche Grundversorger ergänzt. Es dürfen keine ‚weißen Flecken‘ bleiben, in denen auch die Möglichkeit weniger spezifischer stationärer Behandlung außerhalb der Reichweite liegt. Eine Antwort darauf, wie genau die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft vonstattengehen kann, bleibt die Landesregierung aber bislang schuldig. Kritisch sehe ich besonders die Passage des Gesetzes, die regelt, unter welchen Umständen ein Krankenhaus aus dem Krankenhausplan genommen werden kann, was ja gleichbedeutend mit einem Entzug der Fördermöglichkeiten für Investitionen ist. Die hier formulierten Regelungen sind sehr schwammig und ungenau und werden dem Anspruch an ein Gesetz nicht gerecht.“