Zur geplanten Neuerung der Förderrichtlinien für Frauenhäuser in Niedersachsen erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Susanne Schütz:
„Auch wenn wir auf mehrere Jahre mit einer schwierigen Haushaltslage zusteuern, muss der Staat seine Kernaufgaben erfüllen. Dazu gehört es, die verletzlichsten gesellschaftlichen Gruppen zu schützen. Nach mehreren Lockdowns und einem Anstieg häuslicher Gewalttaten will die Landesregierung nun den Frauenhäusern beispielsweise vorschreiben, dass diese ihre Klientinnen spätestens nach drei Monaten entlassen müssen. Angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt in vielen Kommunen dürfte es oft illusorisch sein, in drei Monaten eine geeignete Wohnung zu finden. Außerdem sind viele traumatisierte Frauen oft gar nicht in der Lage, nach so kurzer Zeit den schützenden Raum des Frauenhauses zu verlassen. Hält Sozialministerin Behrens an dieser Vorgabe fest, muss sie sich dem Vorwurf aussetzen, die traumatisierten Frauen in die Obdachlosigkeit oder direkt zurück in ihre alten gewalttätigen Wohnverhältnisse zu schicken.“