Braunschweig. Abzug, weil das Einfamilienhaus keine Gegensprechanlage hat. Abzug, weil die Wohnung in Innenstadtlage nicht ruhig gelegen ist. Keine Möglichkeit des Inflationsausgleichs. Der Mietspiegel für Braunschweig hat massive Mängel in der Logik, die ihn ungerecht werden lassen, findet die FDP-Ratsfraktion. In der aktuellen Form kann die Fraktion dem Mietspiegel daher heute nicht zustimmen. „Ein Mietspiegel soll dafür sorgen, dass die Interessen von Mietern wie Vermietern im Fall einer Mieterhöhung gewahrt sind“, sagt Carsten Lehmann, Fraktionsvorsitzender und Vertreter im Ausschuss für Planung und Hochbau. „Dafür müssen die Kriterien des Mietspiegels aber beiden Parteien gerecht werden.“ Dies sei aktuell nicht der Fall; die Ausgestaltung benachteilige vor allem Vermieter und sei inhaltlich nicht nachvollziehbar. „Der Hauptkritikpunkt ist sicherlich, dass ein Inflationsausgleich für Vermieter nicht vorgesehen ist“, sagt Lehmann. „Gerade Kleinvermieter, für die das Mietgeschäft die Altersversorgung sichert, geraten so leicht in finanzielle Schieflagen, was dann wiederum dafür sorgt, dass wichtige Arbeiten an den Wohnungen ausbleiben – zum Nachteil der Mieter.“ Doch auch die Bewertung von Immobilien sei ein Problem. „Dass es keine eigene Kategorie für Einfamilienhäuser gibt, gleichzeitig für diese aber Kriterien wie für Etagenwohnungen angelegt werden (Aufzug, Gegensprechanlage), ist widersprüchlich und senkt den Wert eines Mietshauses, obwohl er gegenüber einer Wohnung höher liegen sollte“, kritisiert Lehmann. Die Bewertung der Bauklassen sei ebenso wenig nachvollziehbar. „Alle Häuser von 1919 bis 1983 werden gleich bewertet, ob es sich um einen soliden Backsteinbau von 1930 oder ein Fertighaus aus den 50ern handelt.“ In Summe sei nicht verständlich, wie Profis zu dieser Art des Mietspiegels gelangen konnten. Die FDP-Ratsfraktion werde ihm daher nicht zustimmen. |