Statements vom 29.12. bis 15. 1.

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Zum bisherigen Verlauf des Impfstarts in Niedersachsen sagt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Susanne Schütz:

„Niedersachsen verschläft gerade den Impfstart. Mit bisher nicht mal 900 Geimpften rangiert unser Bundesland auf einem der allerletzten Plätze. Zehntausende Impfdosen warten in den Kühlschränken und werden aktuell nicht verabreicht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung hier nicht umgehend reagiert und sich proaktiv an weitere Kommunen und Landkreise wendet, damit auch dort schon vor Beginn der kommenden Woche mit den Impfungen begonnen wird. Auch das Krankenhauspersonal, beispielsweise auf den Covid19-Stationen, sollte keinen Tag länger als nötig auf die Impfung warten müssen.“

Zu der Ankündigung der Landesregierung, auf Daten der DHL zurückgreifen zu wollen, um niedersächsische Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren über die Terminvergabe zum Impfen zu informieren, sagt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Susanne Schütz:

„Es ist niemandem zu vermitteln, warum das Land nicht auf Meldedaten der Behörden zugreifen darf und stattdessen auf die unvollständigen Daten eines privaten Anbieters angewiesen sein soll. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass alle Impfberechtigten gleich behandelt werden und es keine Bevorzugung gibt. Falls dem aktuell rechtliche Hindernisse im Weg stehen, sollten die rechtlichen Voraussetzungen dafür jetzt im Schnellverfahren geschaffen werden.“

Zu der Vorgabe des Sozialministeriums an die Pflegeheime, für die zweite Corona-Impfdosis eine gesonderte Impfeinwilligung für jede Bewohnerin und jeden Bewohner einholen zu müssen, sagt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Susanne Schütz:

„Man hat langsam den Eindruck, dass das Sozialministerium immer noch nicht im Krisenmodus angekommen ist. In der jetzigen Situation ist schnelles, möglichst unbürokratisches Handeln nötig. Stattdessen werden Prozesse aber noch zusätzlich verkompliziert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für eine Impfung, die von vornherein auf zwei Impfdosen ausgelegt ist, zwei separate Einwilligungen verlangt werden. Selbst wenn das rechtlich notwendig ist, hätte man beide Formulare auch direkt in der ersten Abfrage unterbringen können. Jetzt ensteht bei dem Heimen ein unnötiger Zeitdruck und ihnen wird weiterer Mehraufwand aufgebürdet, obwohl sie sowieso schon weit über ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Das ist ärgerlich und äußerst kontraproduktiv.“