Digitaler Bürgerservice: Unsere Anfrage offenbart Handlungsbedarf

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 Sie möchten eine Fundsache melden? Das geht nicht per Mausklick. Sie möchten Ihren Führerschein neu beantragen? Auch das geht nicht per Mausklick – jedenfalls nicht in Braunschweig, und das, obwohl es keine triftigen Gründe dagegen gibt. Eine Anfrage der FDP-Ratsfraktion hat ergeben: nur 10 von 52 Verwaltungsvorgängen zwischen Bürgern und Bürgerservice können vollständig digital abgewickelt werden. 

Bei den restlichen 42 Vorgängen ist entweder ein persönliches Erscheinen oder eine postalische Versendung von Unterlagen notwendig. Bei einigen der Vorgänge ist dies aufgrund der Bundesgesetzgebung erforderlich, bei einem guten Dutzend Anliegen gibt es dafür aber keinen übergeordneten Grund. Hier, findet die FDP-Fraktion, besteht Handlungsbedarf. 

FDP-Ratsherr Mathias Möller findet: Wo es rechtlich möglich ist, den digitalen Weg zu nutzen, müsse die Verwaltung ihre Digitalisierungsbemühungen vorantreiben – nicht nur, weil das Onlinezugangsgesetz das ab Ende 2022 verlangt, sondern auch aus Bürgerfreundlichkeit. „Es ist nicht mehr zeitgemäß, von Menschen zu erwarten, dass sie sich für eine einfache Formularsache einen halben Tag frei nehmen oder umständlich PDF-Dateien ausdrucken und postalisch versenden“, sagt Möller. 

Dank der Auflistung, die die Verwaltung als Antwort auf die FDP-Anfrage erstellt hat, sei aber nun transparent, wo Braunschweig in Sachen digitalem Bürgerservice stehe. „Wir danken der Verwaltung für die gründliche und übersichtliche Beantwortung – anhand dieser werden wir in einem Jahr noch einmal nachfragen, wo wir dann stehen“, kündigt Möller an. 

Allerdings umfasst die Antwort der Verwaltung einzig die Leistungen des Bürgerservice. „Uns interessieren aber auch alle anderen Vorgänge, bei denen Bürger mit der Verwaltung zu tun haben“, sagt Möller. Die FDP-Fraktion wird daher in Kürze mit einer erweiterten Anfrage auch dazu den Stand abfragen